Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 03/2026)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen uns, der
Schädlingsbekämpfung Lummel - Burkardinerstraße 14
97234 Reichenberg
Inhaber: Herr Stefan Lummel
und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten unabhängig davon, ob Sie Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind. Im Folgenden Kunde genannt.
(2) Alle zwischen dem Kunden und uns im Zusammenhang mit etwaigen Verträgen getroffenen Absprachen ergeben sich grds. aus diesen AGB und unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, welche im Falle von Widersprüchen vorrangig zu berücksichtigen ist. Individuelle Absprachen haben grds. Vorrang vor den AGB.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Auftrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch dann, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere AGB gelten ausschließlich.
§ 2 Vertragsschluss und vorbereitende Maßnahmen
(1) Die Präsentation und Bewerbung unserer Leistungen insbesondere auf unserer Homepage stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Auftrags dar.
(2) Für die Ausführung eines Auftrages ist nach Eingang einer Anfrage zunächst eine Bestandsaufnahme und Bewertung des Vertragsobjektes durch die Schädlingsbekämpfung Lummel erforderlich, welche ggf. durch eine gesonderte Absprache am Vertragsobjekt erfolgt. Diese vorbereitenden und beratenden Maßnahmen werden mit der aktuellen Servicepauschale verrechnet.
(3) Ein Auftrag kommt erst nach der Bestandsaufnahme und Bewertung des Vertragsobjektes zustande, wenn wir die Kundenbestellung im Auftrag schriftlich bestätigt haben oder durch die Ausführung bzw. den Beginn der Leistungen die Bestellung annehmen. Die Servicepauschale gem. Abs.2 wird im Falle des Zustandekommens des Auftrags auf die vereinbarte Vergütung angerechnet. Sollte die Ausführung nicht möglich sein, keine Bestellung oder schriftliche Bestätigung innerhalb von 4 Wochen nach der Bestandsaufnahme und Bewertung des Vertragsobjektes erfolgen, kommt kein Auftrag zustande. Die Servicepauschale gem. Abs. 2 für die Bestandsaufnahme und Bewertung wird in diesem Fall an den Kunden verrechnet.
(4) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Auftrages geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert oder waren bei Vertragsschluss nicht erkennbar und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie dies vorausgesehen hätten, so kann eine Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann. Ist eine Anpassung des Auftrages nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil den Auftrag kündigen. Vergebliche Aufwendungen der Schädlingsbekämpfung Lummel, welche bis zu diesem Zeitpunkt im Vertrauen auf die Ausführung des Auftrages bereits billigerweise getätigt wurden, sind vom Kunden zu erstatten.
§ 3 Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (betrifft nicht Akutmaßnahmen)
(1) Sofern mit dem Kunden nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, beträgt die Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen wie z.B. dem Schädlingsmonitoring 12 Monate ab dem vereinbarten Vertragsbeginn.
(2) Bei Unternehmern verlängert sich der Auftrag nach Ablauf der vereinbarten Grundlaufzeit gemäß Abs.1 automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er von einer der Parteien nicht bis längstens drei Monate vor Ablauf der Grundlaufzeit bzw. dem jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien un-berührt. Für die fristlose Kündigung gelten die Grundsätze der Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB und die Regelungen des § 314 BGB entsprechend. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung länger als zwei Monate in Verzug ist oder uns unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Dies gilt für die Schädlingsbekämpfung Lummel insbe-sondere dann, wenn der Kunde festgestellte hygienische und bauliche Mängel trotz wiederholter Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt und diese einen nicht unerheblichen Einfluss auf die vertragsgegenständlichen Leistungen haben.
(4) Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§ 4 Leistungsbedingungen / Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Für unsere Leistungserbringung verpflichtet sich der Kunde,
a) der Schädlingsbekämpfung Lummel jederzeit ungehindert Zugang zum Vertragsobjekt zu gewähren,
b) mit der Schädlingsbekämpfung Lummel abgestimmte vorbereitende Maßnahmen rechtzeitig vor der geplanten Maßnahme ordnungsgemäß durchzuführen und
c) Sicherheitshinweise und Anweisungen seitens der Schädlingsbekämpfung Lummel sorgfältig und akribisch zu befolgen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass für die Ausführung der vertragsgegenständlichen Leistungen eine ausreichende Infrastruktur wie z.B. Stromversorgung, Wasserversorgung kostenfrei am Ausführungsort vorhanden und für die Schädlingsbekämpfung Lummel frei zugänglich ist. Die Pflicht zur Leistungs-ausführung beginnt frühestens, wenn der Kunde alle baulichen, technischen, organisatorischen sowie rechtlichen Voraussetzungen zur Ausführung einschließlich der Zufahrtsmöglichkeit, dem Zugang zum Objekt und Bestimmung des Ansprechpartners vor Ort geschaffen hat.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beschädigung aus oder im Zusammenhang mit der Leistungs-erbringung am Objekt unverzüglich nach Kenntnis der Schädlingsbekämpfung Lummel schriftlich mitzuteilen, spätestens jedoch nach 7 Werktagen.
(4) Der Kunde hat die Schädlingsbekämpfung Lummel über alle für die Ausführung der vertragsgegen-ständlichen Leistungen relevanten Umstände, welche nicht offensichtlich sind oder im Rahmen vor-bereitender Maßnahmen nicht erkennbar waren, zu informieren. Dies gilt insbesondere für alle sensiblen Bereiche, Sperrbereiche sowie alle Einschränkungen in Bezug auf die Zugänglichkeit dieser Bereiche und / oder von Teilen des Vertragsobjektes sowie besondere Gefahrenquellen und / oder sonstige zu berücksichtigende Umstände (Arbeitsumfeld, Abschalten von Feuermeldeanlagen, Infrastruktur, Strom, Sicherheit der Menschen, Sicherheitshinweise etc.). Die Regelung in § 2 Abs.4 bleibt hiervon unberührt.
(5) Leistungstermine sind freibleibend, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden. Die Schädlings-bekämpfung Lummel ist in der Bestimmung von Dienstleistungs-, Liefer- und Fertigstellungsfristen (Fristen) grundsätzlich frei. Soweit Fristen vereinbart wurden, sind diese grundsätzlich keine Fixtermine. Fixtermine gelten nur dann als schriftlich vereinbart, wenn diese als Fixtermin bestätigt worden sind. Sollten Liefertag und / oder eine Ausführungszeit der Schädlingsbekämpfung Lummel unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zuge-mutet werden können, werden die Parteien einen Alternativtermin vereinbaren. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Ausführung der vertragsgegenständlichen aufgrund witterungsbedingter Umstände nicht möglich und / oder sinnvoll ist.
(6) Unsere Leistungen umfassen NICHT, sofern nicht ausdrückliches etwas Abweichendes vereinbart ist,
- Bauliche Maßnahmen (z. B. Abdichtungen, Sanierungen, Holzschutzarbeiten nach DIN 68800)
- Entsorgung von kontaminiertem Material nach KrWG oder Gefahrstoffrecht
- Bekämpfung außerhalb der vereinbarten Flächen (z. B. Nachbargrundstücke, öffentliche Bereiche, etc.)
- Monitoring oder Dokumentation über die vereinbarten Standards (z. B. HACCP/IFS) hinaus
- Notfalleinsätze außerhalb der regulären Servicezeiten, sofern nicht gesondert schriftlich im Auftrag vereinbart. Die Servicezeiten können auf der Webseite eingesehen werden - Schädlingsbekämpfung Lummel | Ihr Schädlingsbekämpfer in Würzburg.
§ 5 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Rechnungsstellung
(1) Die vereinbarte Vergütung ist spätestens binnen zwei (2) Wochen ab Zugang unserer Rechnung zu bezahlen. Ein Skontoabzug wird, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, nicht gewährt.
(2) Die Kunden können die Vergütung nach ihrer Wahl auf unser auf der Rechnung angegebenes Konto überweisen oder uns eine Einzugsermächtigung erteilen. Im Fall einer erteilten Einzugsermächtigung werden wir die Belastung des Kundenkontos frühestens zu dem in Abs. 1 geregelten Zeitpunkt veranlassen. Eine erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für weitere vertragsgegenständlichen Leistungen. Wir behalten uns vor, bestimmte Zahlungsarten von einer Bonitätsprüfung abhängig zu machen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Der Kunde ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch berechtigt, wenn der Kunde Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis geltend macht.
(4) Die Schädlingsbekämpfung Lummel ist bei Serviceverträgen mit Unternehmern berechtigt, die vereinbarte Vergütung jährlich für die Zukunft entsprechend der jeweiligen Veränderung des Verbraucherpreisindizes des Statistischen Bundesamts anzupassen. Eine Preisanpassung wird dem Kunden spätestens einen Monat vor dem Ende des der Anhebung vorausgehenden Abrechnungs-zeitraums anzeigt. Im Falle einer solchen Preisanhebung steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Ablauf des Abrechnungszeitraums zu.
(5) Bei Auftragserteilung muss die vollständige Rechnungsanschrift, Bestellnummer (sofern nötig), An-sprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse korrekt angegeben werden. Ohne anderslautende Angaben gilt die Angebots- / Auftragsadresse als Rechnungsadresse. Nachträgliche Änderungen der Rechnungsadresse sind der Schädlingsbekämpfung Lummel rechtzeitig mitzuteilen. Sollte dies nicht rechtzeitig vor Rechnungstellung erfolgen und / oder die ursprünglichen Angaben unzutreffend sein, sind wir berechtigt für den hierdurch verursachten Mehraufwand eine zusätzliche Bearbeitungspauschale von 20,00 EUR/netto zu berechnen. Der Nachweis es sei kein Schaden oder ein deutlich geringerer Schaden entstanden, bleibt dem Kunden ausdrücklich gestattet.
(6) Rechnungen werden ausschließlich per E-Mail versendet. Ein postalischer Versand erfolgt nur dann, wenn dies vom Kunden gemäß Auftrag / Servicebericht explizit gewünscht und die Aufwandsposition bestätigt wurde.
§ 6 Eigentum eingesetzter Arbeitsmittel
(1) Im Rahmen der Schädlingsbekämpfung werden ggf. leihweise Geräte und / oder Vorrichtungen (im Folgenden: „Arbeitsmittel“) eingesetzt (wie z.B. Köderstationen, Wildkameras, Ozon-Gerät, Geräte zur thermischen Entwesung, etc.) und für die Dauer des Auftrags entgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Schädlingsbekämpfung Lummel bleibt, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist, Eigentümer an sämtlichen beim Kunden eingesetzten Arbeitsmitteln.
(2) Der Kunde haftet gegenüber der Schädlingsbekämpfung Lummel für Schäden am Eigentum der Schädlingsbekämpfung Lummel sowie den Verlust oder Untergang und hat die Arbeitsmittel ggf. als Eigentum der Schädlingsbekämpfung Lummel zu kennzeichnen.
§ 7 Haftung
(1) Wir haften dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen. Wir haften insbesondere nicht für indirekte Schäden oder etwaige Folgeschäden, wie z.B. Umsatzverlust des Kunden, Schäden durch Schädlinge oder Schäden durch Mikroorganismen, Allergene, Gifte, Chemikalien oder fremde Objekte.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen unberührt.
§ 8 Höhere Gewalt
(1) Höhere Gewalt liegt vor, wenn ein Ereignis außerhalb des Einflussbereichs der Parteien eintritt, dass die Erfüllung der vertraglichen Pflichten unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Dazu zählen insbesondere:
Naturereignisse wie Überschwemmungen, Sturm, extreme Witterung, Erdbeben, Feuer
Epidemien, Pandemien oder behördlich angeordnete Quarantänen
Krieg, Aufruhr, Terrorakte oder vergleichbare politische Ereignisse
behördliche Anordnungen oder gesetzliche Änderungen, die die Leistungserbringung ein-schränken, und von keiner Partei zu vertreten sind.
(2) Während der Dauer höheren Gewalt ruhen die Leistungspflichten beider Parteien. Die Schädlingsbe-kämpfung Lummel haftet während dieses Zeitraums nicht für Schäden oder Folgekosten, die aus der Nichterfüllung entstehen. Dauert die höhere Gewalt länger als 6 Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.
§ 9 Datenschutzhinweis – Anzeige- und Meldepflichten
Wir erheben, verarbeiten und nutzen Ihre personenbezogenen Daten, insbesondere Ihre Kontaktdaten zur Abwicklung Ihrer Anfrage, so auch Ihre E-Mail-Adresse, wenn Sie uns diese angeben. Zur Bonitätsprüfung können wir Informationen von externen Dienstleistern zur Entscheidungshilfe heranziehen und davon die Zahlungsart abhängig machen. Zu den Informationen gehören auch Informationen über Ihre Anschrift. Dies erfolgt zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Klarstellend weisen wir außerdem darauf hin, dass wir verpflichtet sind, unsere gesetzlichen und behördlichen Anzeige- und Meldepflichten zu erfüllen.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn Sie Unternehmer sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand Würzburg. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
§ 11 Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.